Bevor es zur Begutachtung durch den MDK kommen kann, muss der Pflegegrad zuerst bei der Krankenkasse oder Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag sollte sorgfältig vorbereitet werden, um den Antragsprozess zu beschleunigen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad, bei der Erhöhung des bereits vorhandenen Pflegegrades sowie bei Widersprüchen.
Verantwortlich für die Begutachtung und die Einstufung in einen Pflegegrad ist der MDK – der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Im Anschluss an die Antragsstellung (Pflegegrad-Antrag), prüft der Pflegegutachter die Pflegebedürftigkeit des Patienten bei ihm zu Hause. Auf Basis verschiedener Kriterien erfolgt daraufhin die Einstufung in einen Pflegegrad.
Für die Einstufung werden sechs Kategorien zur Einschätzung der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf betrachtet. Sie umfassen neben der Mobilität, den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Möglichkeiten der Selbstversorgung, die Gestaltung des eigenen Alltagslebens und der sozialen Kontakte sowie die eigene Bewältigung und mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
Wie selbstständig erfolgt die Fortbewegung und die Änderung der Körperhaltung?
Wie findet sich der Patient in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er oder sie für sich selbst Entscheidungen treffen, Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
Wie häufig benötigt der Pflegebedürftige eine Hilfestellung aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?
Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken versorgen?
Welche Unterstützung wird beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen, etwa bei Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung benötigt?
Wie selbstständig kann der Pflegebedürftige noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Jedes Modul besteht dabei aus mehreren Einzelfragen zum Themenfeld, die mit der Vergabe von Punkten beantwortet werden. Je größer die Einschränkung, desto höher die jeweilige Punktzahl.
Der erste Schritt einer Begutachtung ist immer die Ermittlung der pflegerelevanten Biografie des Pflegebedürftigen. Im Anschluss werden die Beurteilungen zur Selbstständigkeit, der medizinischen Befunde und der Unterstützungsbedarfe abgefragt. Auf Basis der Antworten erfolgt die Auswertung und Empfehlung für einen Pflegegrad. Ebenfalls lassen sich Empfehlungen zu Prophylaxen, pflegerischen Maßnahmen, Hilfsmitteln oder wohnfeldverbessernden Maßnahmen ableiten.
Nach Abschluss der Begutachtung und Auswertung erfolgt durch den Prüfer eine Empfehlung an die Pflegekasse. Sie ist letztlich verantwortlich für die Vergabe des Pflegegrades. In der Regel erfolgt der Bescheid über eine Anerkennung oder Ablehnung des Antrags innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung. Verschlechtert sich zwischenzeitlich der Zustand des Pflegebedürftigen, kann ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt werden. In diesem Fall beginnt der Begutachtungsprozess von vorne.
Um optimal auf die Begutachtung vorbereitet zu sein, sollte der Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus vorgelegt werden können. Darüber hinaus sollten Sie eine umfassende Auflistung aller einzunehmenden Medikamente sowie einen Überblick über medizinische Hilfsmittel zusammengestellt haben. Darüber hinaus hilft die Bereithaltung der vom (Haus)Arzt getroffenen Diagnosen oder Therapieberichte einer Rehaeinrichtung.